Professionelle Baumkontrollen
Proffesionelle Baumkontrollen nach FLL-Baumkontrollrichtlinien
Das zentrale Instrument zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sind regelmäßige Baumkontrollen.
Professionelle Baumkontrollen gewährleisten die Verkehrssicherheit und können auch der Baumentwicklung bzw. der Erhaltung der Baumgesundheit dienen. Eine effiziente Kontrolle oder Regelkontrolle erfordert qualifizierte Baumkontrolleure und ein systematisches Vorgehen. Dabei ist es wichtig den Baum als Teil seiner Umwelt zu betrachten, um Schadsymptome richtig deuten zu können.
Jeder Baumeigentümer, egal ob öffentlich oder privat, muss seine Bäume hinsichtlich der gesetzlich geregelten Verkehrssicherungspflicht regelmäßig kontrollieren, um etwaige Schäden an Dritten zu vermeiden. Baumeigentümer haften für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume. (BGH Urteil von 1965; §823, Abs.1, BGB)
Professionelle Baumkontrollen sollen Gefahren vorbeugend erkennen und diese durch geeignete Maßnahmen verhindern. Im Schadensfall muss bewiesen werden, dass alle zumutbaren Vorkehrungen, eine regelmäßige Baumkontrolle eingeschlossen, getroffen wurden.
Rechtzeitig durchgeführte Baumpflegemaßnahmen verhindern spätere Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit.
Ziel aller Maßnahmen sind gesunde, vitale und verkehrssichere Bäume,
Häufigkeit von Baumkontrollen
Die Häufigkeit der Baumkontrollen hängt vom Standort, Alter und Zustand des Baumes ab. Sie können von 6 Monaten bis 3 Jahren liegen. Die regelmäßigen Baumkontrollen sind wichtig, um die Entwicklung der Bäume im Auge zu halten und bei Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig eingreifen zu können.
So bleiben die Baumpflegemaßnahmen und die eventuell damit verbundenen Schnitte (Wunden) am Baum klein.
Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle vom Boden aus mit nur wenigen Hilfsmitteln wie z.B.
- Sondierstab
- Zollstock
- Fernglas
- Klopfhammer
Sie wird als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme bezeichnet. Der zu kontrollierende Baum wird von allen Seiten besichtigt. Aus der Entfernung sowie aus der Nähe. Das Baumumfeld wird dabei ebenfalls mit einbezogen. Wurzeln bzw. Wurzelanläufe, Stamm und Krone werden auf verkehrsgefährdende oder Schadsymptome untersucht. Über die Baumkontrolle wird ein Protokoll geführt und dem Baumeigentümer überreicht. Dieser Nachweis wird auch im Schadensfall von der Versicherung eingefordert.
Ergebnis der Baumkontrolle
- Der Baum ist verkehrssicher.
- Um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, ist eine baumpflegerische Maßnahme erforderlich.
- Die Verkehrssicherheit ist durch die visuelle Kontrolle z.B. aufgrund von festgestellten Pilzfruchtkörpern, Höhlungen oder Fäulen nicht abschließend einzuschätzen und ein weiteres Diagnoseverfahren nach FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien ist notwendig.
Eingehende Untersuchungen
„Wenn nach der visuellen Baumkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit (Bruch- und Standsicherheit) und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind eingehende Untersuchungen erforderlich.“(FLL-Baumkontrollrichtlinie, Ausgabe 2020, Abschnitt 6).
Mit einem Resistografen, lässt sich die Fäule im Stamm und deren Auswirkung auf die Stand- und Bruchsicherheit des geschädigten Baumes genauer untersuchen.
Bei diesem Verfahren bohrt man mit einer sehr feinen Nadel den Baum an. Der Eindringwiderstand der am Kopf verbreiterten rotierenden Bohrnadel wird paralell in einer Kurve aufgezeichnet. Die Ausschläge auf dem Kontrollstreifen geben Auskunft über Schwankungen der Holzdichte zwischen intaktem und geschädigten Abschnitten des durchbohrten Holzes. In der Regel ist eine Bohrung an jeder Seite des Baumes notwendig, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten.
Das Ziel der Bohrwiderstandsmessung ist das Auffinden von Fäulen im Holz und der Ermittlung der Restwandstärke, um Rückschlüsse auf die Stand- und Bruchsicherheit des geschädigten Baumes zu erhalten.
Wird durch uns bei einer Kontrolle eine Beeinträchtigung erkannt, werden wir Ihnen die passende Baumpflegemaßnahme empfehlen, um die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume wieder herzustellen.
Wir besitzen das nötige Fachwissen, um professionelle Baumkontrollen durchzuführen, sind geprüfte „FLL zertifizierte Baumkontrolleure“ und „European Tree Worker“.
Artenschutzrechtliche Kontrollen
Baumhöhlen, Astabbrüche, Spalten oder Stammfußhöhlen bietet viel Lebensraum für Vögel, Fledermäuse oder Insekten. Der verantwortungsvolle Umgang damit ist gesetzlich vorgegeben.
Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 und § 44 verboten, Fortpflanzung- oder Ruhestätte von wildlebende Tieren der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Ziel der artenschutzrechtlichen Kontrolle ist es, Lebensstätten für geschützte Arten zu erhalten oder zu verbessern. Je älter Bäume sind, umso häufiger weisen diese Habitatstrukturen wie Totholz, Astungswunden und Höhlungen auf.
Unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht an Bäumen stellen diese Habitatstrukturen oft ein Problem dar.
Es gibt inzwischen verschiedene baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt von Altbäumen, in dem geschützte Arten ihren Lebensraum haben, wie z.B. den Einbau von Kronensicherungen, das Einkürzen der Krone/Kronenteilen oder den Erhalt des Baumes durch Stützen.
Wir als qualifizierte Baumpfleger kontrollieren ihre Bäume hinsichtlich des Artenschutzes, vor jeder Baumpflegemaßnahme und zeigen gegebenenfalls Wege auf, wie man Artenschutz und der Verkehrssicherungspflicht gerecht wird.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Thema Baumpflege oder benötigen Hilfe rund um Ihre Bäume. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend zurück.
Gerne begutachten wir Ihren Baumbestand und beraten Sie vor Ort zu baumpflegerischen Maßnahmen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 176 23854759 oder Sie nutzen das Anfrage- b.z.w. Kontaktformular.