Baumkontrolle in Berlin
Baumkontrolle Berlin – Verkehrssicherheit nach FLL – Baumpflege Rothe
BAUMKONTROLLE BERLIN - BAUMPFLEGE ROTHEBaumkontrolle in Berlin: Sicherheit für Mensch und Baum
Bäume bereichern das Leben in Berlin. Sie filtern Luft, kühlen das Stadtklima, bieten Lebensraum und prägen das Bild unserer Kieze. Doch Bäume sind lebende Organismen – sie altern, sie erkranken und sie können versagen.
Baumpflege Rothe führt Baumkontrollen in Berlin und Brandenburg nach den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgessellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.F. (FLL) durch. Wir prüfen regelmäßig und anlassbezogen, ob ihre Bäume verkehrssicher sind – zuverlässig, dokumentiert und rechtssicher.
Als Eigentümer eines Grundstücks mit Bäumen sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihren Bäumen keiine Gefahr für Menschen oder Sachwerte ausgeht. Diese Verkehrssicherungspflicht ist kein bürokratischer Formalismus – sie schützt Menschen. Und sie schützt Sie im Schadensfall vor Haftungsfolgen nach § 823 BGB.
Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie – für Privatgrundstücke, Wohnanlagen, Firmengelände und kommunale Flächen in ganz Berlin und Brandenburg.
RECHTLICHE GRUNDLAGENVerkehrssicherungspflicht bei Bäumen: Was Eigentümer in Berlin wissen müssen
Verkehrssicherungspflicht: Grundlage jeder Baumkontrolle
Wer einen Baum hat – ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder kommunaler Träger – ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von diesem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Diese Pflicht ergibt sich aus § 823 Abs.1 BGB in Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Berliner Oberlandesgerichte.
Verletzt ein Baum oder ein herabfallender Ast eine Person oder beschädigt er ein Fahrzeug, ein Gebäude oder eine sonstige Sache, haftet der Verantwortliche, wenn er die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat. Als Maßstab gilt, was ein gewissenhafter Eigentümer bei regelmäßiger Kontrolle hätte erkennen und abwenden müssen.
Das Bundesbuch „Baumschutz aus rechtlicher Sicht“ stellt klar: Nur wer Baumkontrollen regelmäßig, fachgerecht und dokumentiert durchführt, kann im Schadenfall nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht genügt hat.
Was gilt in Berlin konkret?
- Berliner Straßengesetz (BerlStG): Straßenbäume an öffentlichen Wegen unterliegen erhöhter Kontrollpflicht – mindestens einmal jährlich.
- Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) und Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln): Geschützte Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder wesentlich verändert werden. Auch Pflegepflichten sind geregelt.
- §823 BGB: Zivilrechtliche Haftung bei Schaden durch Baumversagen, sofern die Kontrolpflicht verletzt wurde.
- Kommunale Haftung: Bezirksämter und öffentliche Träger haften nach den gleichen Maßstäben – Rechtsprechung des BGH und OLG Berlin ist eindeutig.
- Nachweis durch Dokumentation: Eine juristisch verwertbare Baumkontrolle von Baumpflege Rothe schützt Sie im Streitfall.
Wichtig: Auch wenn ein Baum nach außen gesund wirkt, können innere Fäulnis oder Wurzelschäden vorhanden sein. Die Rechtssprechung fordert daher regelmäßige Kontrollen auch dann, wenn keine offensichtlichen Schäden sichtbar sind.
Baumschutz aus rechtlicher Sicht: Doppelte Verantwortung
Das Standartwerk `Baumschutz aus rechtlicher Sicht – über den rechtssicheren Umgang mit geschützten Bäumen und Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen´ (Ratgeber für die grüne Branche und die juristische Praxis) beschreibt zwei Seiten einer Medaille:
- Schutz des Baumes vor dem Menschen: Kein Eingriff ohne Genehmigung, kein Schaden an geschützten Bäumen ohne Konsequenzen.
- Schutz des Menschen vor dem Baum: Verkehrssicherheit als Kernaufgabe jedes Baumhalters.
Baumpflege Rothe kennt beide Seiten: Wir sichern die Verkehrssicherheit ihrer Bäume und beraten Sie gleichzeitig zu Baumschutzauflagen, Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzung nach Berliner Baumschutzverordnung.
FACHLICHE GRUNDLAGEDie FLL – Baumkontrollrichtlinien: Maßstab für professionelle Baumkontrolle
Die „Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“ der Forschungsgesselschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) sind in Deutschland der massgebliche Stand der Technik für Baumkontrollen. Gerichte, Behörden und Versicherungen orientieren sich an diesen Richtlinien bei der Beurteilung, ob eine Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Baumpflege Rothe arbeitet ausschliesslich nach der jeweils aktuell gültigen Ausgabe der FLL – Baumkontrollrichtlinien. Jedes unserer Protokolle und Gutachten entspricht diesen Anforderungen.
Das dreistufige Kontrollsystem der FLL
Die FLL – Baumkontrollrichtlinien unterscheiden drei Stufen der Baumkontrolle, die je nach Baumzustand, Standort und Gefährdungspotenzial zum Einsatz kommen:
Stufe 1: Visuelle Regelkontrolle (VRK)
Die visuelle Regelkontrolle ist die Grundlage der halbjährlichen, jährlichen oder zweijährigen Baumkontrolle. Sie erfolgt vom Boden aus durch eine fachkundige Person. Beurteilt werden alle sichtbaren Baumteile: Wurzelanläufe, Stammfuß, Stamm, Äste und Krone. Ziel ist die Erkennung offensichtlicher Schäden und Anzeichen für eine Gefährdung der Bruch- und Standsicherheit.
- Durchführung vom Boden aus, ohne Geräteeinsatz und mit nur wenigen Hilfsmitteln (Schonhammer, Fernglas usw.)
- Beurteilung aller sichtbaren Baumteile nach festgelegten Kontrollpunkten
- Dokumentation des Befundes mit Protokoll
- Entscheidung: keine Maßnahme, Pflegemaßnahme oder erhöhte Kontrolle / eingehende Untersuchung
Stufe 2: Eingehende Untersuchung
Wenn die visuellle Regelkontrolle einen begründeteten Verdacht auf verborgene Schäden ergibt, ist eine eingehende Untersuchung nach FLL erforderlich. Diese vertiefte Prüfung kann geräteunterstützt erfolgen und führt zu einem schriftlichen Gutachten.
Baumpflege Rothe bietet eingehende Untersuchungen als eigenständige Leistung an – siehe unsere Seite ‚Eingehende Untersuchungen an Bäumen‘.
Stufe 3: Spezialuntersuchung / Gutachten
In besonders komplexen Fällen – etwa bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder außergewöhnlichen Schadensbildern – kann eine Spezialuntersuchung durch einen anerkannten Sachverständigen erforderlich sein.
Baumpflege Rothe vermittelt auf Wunsch an geeignete Gutachter.
Kontrollintervalle nach FLL
Die Häufigkeit der Baumkontrolle richtet sich nach Baumart, Alter Zustand, Standort und Gefährdungspotenzial. Die FLL – Richtlinien empfehlen:
- Regelmässig einmal jährlich für die meisten Stadtbäume
- Haljährlich oder häufiger für Bäume mit Vorschäden oder erhöhtem Gefährdungspotenzial (z.B. Spielplätze, Schulen, stark frequentierten Bereichen)
- Anlassbezogen: nach Sturmereignissen, Blitzschlag, Bauarbeiten im Wurzelbereich oder dem Auftreten neuer Schadenssymptome
- Nach Pflegeeingriffen: Kontrollen der Wundreaktion und Beurteilung des weiteren Entwicklungsverlaufs
Baumpflege Rothe richtet die Kontrollintervalle individuell nah den FLL – Empfehlungen und dem Zustand ihrer Bäume aus. Wir erstellen ihnen auf Wunsch einen mehrjährigen Kontrollplan oder legen ein Baumkataster für ihren gesamten Baumbestand an.
ABLAUF DER BAUMKONTROLLESo läuft eine Baumkontrolle durch Baumpflege Rothe ab
Schritt 1: Auftragserfassung und Bestandsaufnahme
Vor dem ersten Kontrolltermin erfassen wir alle relevanten Informationen: Baumbestand, Baumart, Standort und bekannte Vorschäden. Bei grösseren Beständen erstellen wir eine Bestandsliste, die die Grundlage für alle künftigen Kontrollen bildet. Für Kommunen und Verwaltungen entwickeln wir strukturierte Baumkataster.
Schritt 2: Sichtkontrolle aller Baumteile und dem Umfeld
Die eigentliche Kontrolle erfolgt systematisch nach FLL. Wir beurteilen jeden Baum visuell vom Boden aus in eiiner festgelegten Reihenfolge:
- Umgebung und Standort: Bodenzustand, Abgrabungen, Bodenauftrag, Verdichtungen, nahe Bauwerke
- Wurzelanläufe und Stammfuß: Pilzfruchtkörper, Rindenveränderungen, Zwiesel, Überwallungen
- Äste und Krone: Totholz, Hänger, Risse, Kronensymetrie , Blattbild und Vitalität
- Gesamtstatik: Schieflage, Winkelveränderungen zum Vorjahr, Reaktionsholzbildung
Schritt 3: Beurteilung und Einstufung
Auf Basis der Sichtkontrolle stufen wir jeden Baum in das FLL – Bewertungssystem ein: kein Handlungsbedarf, Pflefemassnahme erforderlich, erhöhte Kontrolle oder eingehende Untersuchung. Bei akuter Gefahr sprechen wir eine sofortige Maßnahmenempfehlung aus und informieren Sie unverzüglich.
Schritt 4: Protokoll und Fotodokumentation
Jede Baumkontrolle durch Baumpflege Rothe wird schriftlich protokolliert. Das Kontrollprotokoll enthält:
- standortangaben und eindeutige Baumidentifikation (Nummer, Baumart, GPS – Koordinaten)
- Datum und Name der kontrollierten Fachkraft
- Befunde zu allen beurteilten Baumteilen
- Fotodokumentation der auffälligen Befunde
- Eiinstufung nach FLL – Bewertungssystem
- Handlungsempfehlung mit Priorität und Zeitrahme
- Empfohlener Termin für die nächste Kontrolle
Das Protokoll ist gerichtsverwertbar und kann im Schadensfall als Nachweis der erfüllten Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden.
Schritt 5: Beratung und Massnahmenplanung
Nach der Kontrolle besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen und empfehlen konkrete Massnahmen – von Pflegeschnitten und eventuellen Einkürzungen über Kronensicherungen bis hin zur Fällung. Auf Wunsch übernimmt Baumpflege Rothe auch die Durchführung der empfohlenen Arbeiten.
WAS WIR KONTROLLIERT?Kontrollpunkte der visuellen Regelkontrolle nach FLL
Die FLL – Baumkontrollrichtlinien definieren verbindliche Kontrollpunkte, die bei jeder visuellen Regelkontrolle zu prüfen sind. Baumpflege Rothe dokumentiert jeden Punkt vollständig und nachvollziehbar.
Standort und Umgebung
- Bodenpressung und Verdichtung im Wurzelbereich
- Abgrabungen, Aufschüttungen oder Bodenbewegungen
- Nähe zu Gebäuden, Mauern oder unterirdischen Leitungen
- Straßensalz- und Schadstoffbelastung (bei Berliner Straßenbäumen)
- Beschädigungen durch Fahrzeuge und Vandalismus
Wurzelanläufe und Stammfuß
- Pilzfruchtkörper am Stammfuß- und Wurzelbereich
- Rindenablösungen oder nekrotische Zonen
- Vertiefungen und Eindellungen als Zeichen innerer Fäule
- Staunässe oder Trockenrisse im Bodenanschluss
- Schleimfluß oder Bohrlöcher als Schädlingsindiz
Stamm
- Risse: Längsrisse, Querrisse, Zugrisse
- Offene oder überwallte Wunden nach Pflegeschnitten oder Verletzungen
- Holzzersetzende Pilze: Zunderschwamm, Brandkruste, Hallimasch, Riesenporling, Lackporling u.a.
- Zwiesel und Gabelungen mit Rindeneinschluss
- Baumhöhlungen, Spechtlöcher und Faullöcher
- Schieflage und Stammneigung im Vergleich zum Vorjahr
Krone und Äste
- Totholz in Krone und Starkastbereich
- Hängende, Anrisse oder Sturmbedingte Brueche
- Vitalität: Blattgrösse, -farbe und Austriebsverhalten
- Parasitäre Belege: Misteln, Moos oder Flechten als Stressindikator
- frühzeitiger Blattabwurf als Vitalitätssignal
BAUMKONTROLLE FÜR PRIVATKUNDEN INBERLIN UND BRANDENBURGBaumkontrolle für Haus und Garten: Sicherheit auf ihrem Grundstück
Haben Sie einen alten Eichenbestand im Garten? Eine grosse Linde über dem Stellplatz? einen Baum, der nach dem letzten Sturm leicht schief steht? Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für Nachbarn, Besucher oder den öffentlichen Verkehrsraum ausgeht.
Viele Berliner Grundstückseigentümer wissen nicht, dass diese Pflicht auch bei augenscheinlich gesunden Bäumen gilt – und dass sie im Schadensfall persönlich haften, wenn keine regelmäßige Kontrolle stattgefunden hat.
Baumpflege Rothe übernimmt die Baumkontrolle auf ihrem Privatgrundstück. Wir kommen zu einem Termin, begutachten ihre Bäume gründlich, dokumentieren alles und geben ihnen eine klare, verständliche Empfehlung – ohne Fachjargon, ohne Umwege.
Unser Angebot für Privatkunden
- Jährliche oder anlassbezogene Baumkontrolle nach FLL für einzelne Bäume oder den gesamten Bestand
- Schriftliches Kontrollprotokoll mit Fotodokumentation – rechtssicher und nachvollziehbar
- Beratung zur Berliner Baumschutzverordnung: Welche Bäume sind geschützt? Was ist genehmigungspflichtig?
- Einholen von genehmigungspflichtigen Maßnahmen bis hin zur Fällgenehmigung bei den zuständigen Berliner Bezirksämtern
- Durchführung empfohlener Massnahmen: Pflegeschnitte, Kronensicherung, Fällung
- Notfallkontrolle nach Sturm, Blitzschlag oder sonstigen Ereignissen
Wir arbeiten in allen Berliner Bezirken: Mitte, Charlottenburg, Pankow, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Kreuzberg, Neuköln, Tempelhof, Steglitz, Zehlendorf, Spandau, Reinickendorf, Tegel und weiteren.
BAUMKONTROLLE FÜR KOMMUNEN UND ÖFFENTLICHE TRÄGER
Kommunale Baumkontrolle in Berlin: Systematisch, dokumentiert, rechtssicher
Berliner öffentliche Baumbestände sind umfangreich und vielgestaltig: Strassenbäume in Bezirken wie Pankow, Mitte oder Steglitz – Zehlendorf, Parkbäume in weitläufigen Grünflächen, Schul- und Kita- Gelände, Spielplätze und Friedhöfen. All diese Flächen unterliegen einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht – und damit auch erhöhten Anforderungen an die Baumkontrolle.
Die Rechtsprechung des BGH und der Berliner Gerichte ist eindeutig: Kommunale Träger haften für Schäden durch Baumversagen, wenn keine regelmäßige, fachgerechte und dokumentierte Baumkontrolle stattgefunden hat. ‚Baumschutz aus rechtlicher Sicht‘ (Ratgeber für die grüne Branche und die juristische Praxis) unterstreicht: Pauschalkontrollen ohne Dokumentation reichen nicht aus.
Baumpflege Rothe unterstützt Bezirksämter, Grünflächenverwalter, Wohnungsbaugesselschaften und kommunale Betriebe bei der systematischen, FLL – konformen Baumkontrolle
Unser Angebot für Kommunen und öffentliche Träger in Berlin
- Regelmäßige Baumkontrollen nach FLL für grosse Baumbestände
- Erstellung und Pflege von Baumkatastern mit GPS – Verortung und Zustandsbewertung
- Priorisierte Massnahmenlisten für Pflegebudgets und Jahresplanug
- Rechtssicher Gutachten für Gremien, Behörden und Gerichte
- Notfalleinsätze nach Sturm und ausergewöhnlichen Ereignissen – kurzfristig verfügbar in ganz Berlin und Brandenburg
- Koordination mit Berliner Behörden zu Baumschutzfragen und Fällgenehmigungen nach BaumSCHVO Bln
- Schulung und Einweisung kommunalen Personals in Grundlagen der visuellen Baumkontrolle
BAUMSCHUTZ UND BAUMKONTROLLE IN BERLINGeschützte Bäume in Berlin: Baumschutz und Verkehrssicherheit im Einklang
Berlin verfügt über eine der strengsten Baumschutzverordnungen in Deutschland. Die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) schützt Bäume ab bestimmten Stammdurchmessern pauschal. Wer einen geschützten Baum fällt, stark beschneidet oder wesentlich verändert, benötigt eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamts – sonst drohen empfindliche Bussgelder.
Gleichzeitig entbindet der Baumschutz den Eigentümer nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht. Auch ein geschützter Baum, der nicht mehr verkehrssicher ist, darf und muss gegebenenfalls gefällt werden. Die Genehmigungspflicht gilt dann weiterhin – aber sie wird erteilt, wenn fachlich nachgewiesen ist das der Baum nicht mehr verkehrssicher ist.
Hier zeigt sich , warum eine dokumentierte Baumkontrolle von Baumpflege Rothe entscheidend ist: Es dokumentiert den Zustand des Baumes, begründet eine Maanahmenempfehlung fachlich und bildet die Grundlage für den Antrag auf Fällgenehmigung.
Das können wir für Sie tun
- Baumkontrolle und schriftliches Protokoll als Grundlage für Genehmigungspflichtige Anträge
- Beratung zur Berliner Baumschutzverordnung: Wann ist ein Baum geschützt? Was ist erlaubt?
- Unterstützung bei der Antragstellung für Fällgenehmigungen bei den Berliner Bezirksämtern
- Begleitung bei Ortsterminen mit der Behörde
- Planung von Ersatzpflanzungen gemäss Berliner Anforderungen
IHR PARTNER IN BERLIN UND BRANDENBURGWarum Baumpflege Rothe für Ihre Baumkontrolle in Berlin?
- Fachgerecht: Alle Kontrollen nach aktuellen FLL – Baumkontrollrichtlinien und FLL – Untersuchungsrichtlinien
- Rechtssicher: Protokolle und Gutachten gerichtsverwetbar, Nachweis der Verkehrssicherungspflicht
- Erfahren: Langjährige Erfahrung mit Berliner Stadtbäumen, Standortbedingungen und Behörden.
- Ausbilder und Prüfer an der Lehr- und Veruchsanstalt für Gartenbau und Arboristik (LVGA) e.V. für FLL – zertifizierte Baumkontrolleure
- Kenntniss des Berliner Rechts: Baumschutzverordnung, BerlStrG, NatSchG Bln und aktuelle BGH – Rechtssprechung
- Vollservice: Von der Kontrolle über das Gutachten bis zur Massnahmendurchführung und Genehmigungsbeantragung
- Schnell verfügbar: Notfallkontrolle nach Sturm kurzfristig in ganz Berlin und Brandenburg
- Für alle: Privatkunden, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesselschaften, Kommunen, Betriebe
HÄUFIGE FRAGENFAQ: Baumkontrolle Berlin – Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie oft muss eine Baumkontrolle in Berlin durchgeführt werden?
Als Regelintervall empfehlen die FLL – Baumkontrollrichtlinien eine jährliche visuelle Regelkontrolle. An Standorten mit erhöhten Gefahrenpotenzial – Spielplätze, Schulen, stark frequentierte Bereiche – können halbjährliche Kontrollen notwendig sein. Hinzu kommen anlassbezogene Kontrollen nach Extremereignissen.
Bin ich als Privatperson in Berlin zur Baumkontrolle verpflichtet?
Ja. Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für alle Bäume auf Ihrem Grundstück – unabhängig davon, ob der Baum nach Berliner Baumschutzverordnung geschützt ist oder nicht. Diese Pflicht ergibt sich aus § 823 BGB. Verstossen Sie dagegen und einBaum oder Ast verursacht einen Schaden, haften Sie persönlich.
Was kostet eine Baumkontrolle in Berlin und Brandenburg?
Die Kosten richten sich nach Anzahl der Bäume, Standort und gewünschtem Leistungsumpfang. Baumpflege Rothe ertellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung – kostenlos und unverbindlich.
Kann ich meinen Baum eiinfach fällen, wenn er krank ist?
In Berlin nicht ohne weiteres. Die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) schützt Bäume ab bestimmten Stammdurchmessern. Bevor Sie einen geschützten Baum fällen, benötigen Sie eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamts. Baumpflege Rothe begleitet Sie dabei – von der Dokumentation bis zur Antragstellung.
Was passiert, wenn ich keine Baumkontrolle mache?
Verletzt ein Ast oder ein umfallender Baum eine Person oder beschädigt er fremdes Eigentum, haften Sie persönlich – auch mit Ihrem Privatvermögen. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie regelmässige, fachgerechte Kontrollen durchgeführt haben, entfällt oder mindert sich die Haftung. Ein schriftliches Kontrollprotokoll von Baumpflege Rothe ist Ihr bester Schutz.
KONTAKT - BAUMPFLEGE ROTHE BERLINBaumkontrolle in Berlin jetzt beauftragen
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